18-Loch-Golfanlage
in Ainring/Weng

... Infos zu Corona-Bestimmungen

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,             14.12.21

Folgende Zugangsregelungen hat uns soeben erreicht:

•    2G gilt für Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung => für den Golfplatz   und das Outdoor Übungsgelände, wie z.B. Driving Range, gilt damit ab morgen 2G (geimpft, genesen).


•    2Gplus (geimpft, genesen und zusätzlich ein aktueller Test) gilt nach wie vor für den Indoorsport und damit die Indoor-Golfhalle. Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), muss ab dem 15. Tag nach der Auffrischung keinen Test mehr vorlegen. Die Auffrischimpfung ersetzt dann den Test.


•    Die bisherige Ausnahme von 2G z.B. bei sportlicher Aktivität für minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 verlängert.

 

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,             05.12.21

Folgende Zugangsregelungen gelten nach der 15. BayIfSMV:

  • Golfplatz: bis zu einer weiteren Bekanntgabe durch die Bay. Staatsregierung bzw. bis zum 15.12. (Gültigkeit der derzeitigen Verordnung) gilt 2Gplus auf den Golfplätzen in Bayern.
  •  Übungsanlage, wie z.B. Driving-Range, Putting-Grün, Kurzspielbereich fällt im Sinne des §4 unter "Sportstätten" und erfordert 2Gplus
  • Gastronomie: 2G (Ausnahme bis 31.12.: Ungeimpfte 12- bis 17-jährigen) mit Sperrstunde 22 Uhr
  • Einzelhandel, d.h. Pro-Shop: 10m2 pro Kunde ab 8.12. zusätzlich 2G
  • Bzgl. Zugang zur Sanitäranlagen, Umkleiden und Duschen gilt bis zur Veröffentlichung des aktualisierten Rahmenhyghienekonzepts Sports die Zugangsbeschränkungen für das Clubhaus und das ist 2Gplus

 

 

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

ab 25.11.21 sind der Golfplatz, sämtliche Übungsanlagen und die Gastronomie vorübergehend bis auf weiteres leider geschlossen. Regionaler Hotspot-Lockdown tritt in Kraft.






Liebe Mitglieder, liebe Gäste,      15.11.21

ab Dienstag 16.11.21 gilt in der Gastronomie die 2G-Regel!!

 

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,      06.11.21

ab Sonntag 07.11.21 gilt in der Gastronomie die 3G plus-Regel!!
d. h. alle nicht geimpften müssen ein gültigen PCR-Test dabei haben.

 

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,                                            25.10.21  


am Samstag 23.10.21 um ca. 19.30 Uhr,  gab es einen Brand in einem Gebäude von unserem direkten Nachbarn. Das schnelle Eingreifen der Feuerwehr hat schlimmeres verhindert. In dem Gebäude waren unter anderem auch Golfsachen von einigen unserer Mitglieder gelagert.
Es gibt keine Einschränkungen  bei irgendeinem Gebäude oder beim Spielbetrieb des GC BGL.

 

 

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,      01.09.21

ab sofort gilt in der Innengastronomie die 3G-Regel!!

 

 

 

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,      29.09.21

am Dienstag 28.09. wurden die Grüns 10 - 18 aerifiziert. Leider spielt das Wetter nicht mit und wir können erst am Freitag, den 01.10. die Grüns 1-9 aerifizieren.
Vielen dank für Ihr Verständnis.

 

 

 

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,       05.07.21
unser Golfplatz ist ohne pandemische Regeln zu bespielen. Wir bitten die Rechen in den Bunkern wieder zu benutzen. Die Fahne darf wieder bedient werden.
Wir wünschen ein schönes Spiel

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,               25.05.21
für das Golfspielen oder für Training auf der Range ist keines der 3G erforderlich. (getestet, geimpft oder genesen).

 

 

Update Grenzverkehr   14.05.21
Einreise nach Bayern problemlos möglich, für die Rückreise braucht man einen negativen Coronatest, oder eine Impfbescheiningung oder eine Genesenenbescheinigung. Zusätzlich ist eine Pre Travel Clearance Bescheinigung notwendig.  Durchreisende von Österreich nach Österreich benötigen das nicht.

Update Grenzverkehr   12.05.21
Einreise nach Bayern problemlos möglich, Rückreise gilt leider immer noch die Quarantäneverordnung von Österreich. Hoffentlich nicht mehr lange.

Liebe Mitglieder,           12.05.21
der Kleine Grenzverkehr ist ab heute wieder möglich. Leider liegen auch uns keine Details vor.
Wir wissen nicht wie es an den Grenzen gehandhabt wird.

Liebe Mitglieder,    07.03.21

hier die wichtigsten Änderungen des Hygienekonzepts

  • Das Sekretariat muss geschlossen bleiben.
  • FFP2 Maskenpflicht auf der ganzen Anlage, auch vom Parkplatz bis zum Tee1 oder 10.
  • Bei 7-Tage Inzidenz über 100 sind nur 2er-Flights erlaubt.

Update          06.03.21

Liebe Mitglieder folgende Nachricht erreichte uns heute vormittag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 12. Infetkionsschutzmaßnahmenverordnung wurde nun veröffentlicht. Erfreulich ist, dass die Argumente Golf auch unabhängig der Inzidenz zu ermöglichen, den Weg in die Verordnung gefunden hat.
D.h. auch in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 und damit in ganz Bayern darf ab dem 8. März Golf gespielt werden. Wir bitten die Gruppengrößen zu beachten, die für die jeweiligen Inzidenzen gelten.

  • 7-Tage-Inzidenz über 100: Golf darf alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gespielt werden.
  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: In einem Flight dürfen dann max. zwei Haushalte spielen
  • 7-Tage-Inzidenz unter 50: 4er Flights können ohne Beschränkungen gebildet werden

Gruppengrößen beim Training:

  • Inzidenz über 100: Einzeltraining
  • Inzidenz 50 bis 100: Gruppengröße bis max. 5 Personen, Gruppengröße bei Kindern bis 14 Jahre bis zu 20 Personen.
  • Inzidenz unter 50: Gruppengröße bis max. 5 Personen, Gruppengröße bei Kindern bis 14 Jahre bis zu 20 Personen.

Wir wünschen allen Golfanlagen einen guten Start in die Golfsaison und allen Golfer*innen in Bayern eine gute erste Golfrunde!
Herzliche Grüße

Natürlich werden wir am Montag öffnen, weitere Informationen zum Startzeitbuchen etc.. per Newsletter spätestens morgen.

Update   16.00 Uhr  04.03.21

An alle BGV-Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem in der Zwischenzeit der Bericht aus der Kabinettssitzung veröffentlicht wurde, können wir die Anzahl bestätigen und klarstellen, dass im Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 auch 4er Flights möglich sind, solange die Anzahl 2 Haushalte nicht überschritten wird:
"Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt:

•    Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:


•    Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen."

 

 

Liebe Mitglieder          04.03.21
folgende nachricht hat uns soeben erreicht.

An alle BGV-Mitglieder

Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat die Bund-Länder-Konferenz Lockerungen auch für den Sport beschlossen, die heute Grundlage der Beratung des Bayerischen Kabinetts waren.
Wie wir soeben der Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung entnehmen konnten, wird Bayern die gestrigen Beschlüsse umsetzen.
Das bedeutet konkret für den Spielbetrieb in Bayern, dass die Öffnung der Golfplätze an die Inzidenzwerte geknüpft wird.

Ab dem 8. März
      Bei Inzidenzwerten unter 50 ist erlaubt:
•    Außensport bis max. 10 Personen, kontaktfrei  (z.B. 4er Flight)

      Bei Inzidenzwerten ab 50 und unter 100 ist erlaubt:
•    Außensport mit max. 5 Personen mit max. 2 Haushalten, kontaktfrei (d.h. Golf in 2er Flights oder mit Angehöringen des eigenen Hausstands)

Vorbehaltlich des finalen Verordnungstexts, bedeutet das, dass die Golfanlagen in Bayern ab 8. März für den Spielbetrieb unter Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte öffnen können, wenn sie in einem Landkreis liegen, bei dem die Inzidenz unter 100 liegt.

 

Im Landkreis Berchtesgadener Land ist der Inzidenzwert Stand heute: 123

 

Liebe Mitglieder          04.03.21

folgende nachricht hat uns soeben erreicht.



An alle BGV-Mitglieder


Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern hat die Bund-Länder-Konferenz Lockerungen auch für den Sport beschlossen, die heute Grundlage der Beratung des Bayerischen Kabinetts waren.

Wie wir soeben der Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung entnehmen konnten, wird Bayern die gestrigen Beschlüsse umsetzen.

Das bedeutet konkret für den Spielbetrieb in Bayern, dass die Öffnung der Golfplätze an die Inzidenzwerte geknüpft wird.

   Ab dem 8. März

      Bei Inzidenzwerten unter 50 ist erlaubt:
•    Außensport bis max. 10 Personen, kontaktfrei  (z.B. 4er Flight)


      Bei Inzidenzwerten ab 50 und unter 100 ist erlaubt:
•    Außensport mit max. 5 Personen mit max. 2 Haushalten, kontaktfrei (d.h. Golf in 2er Flights oder mit Angehöringen des eigenen Hausstands)


Vorbehaltlich des finalen Verordnungstexts, bedeutet das, dass die Golfanlagen in Bayern ab 8. März für den Spielbetrieb unter Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte öffnen können, wenn sie in einem Landkreis liegen, bei dem die Inzidenz unter 100 liegt.

 

Liebe Mitglieder            16.02.2021

 

die Vorstandschaft hat letzte Woche per Videokonferenz die Clubversammlung auf Mai verschoben. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.

 

Corona Update vom Bayerischen Golfverband   16.02.21

 

Der Lockdown in Bayern wurde bis zum 7. März verlängert. Gleichzeitig hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz angekündigt am 3. März auch über die Öffnung von Handel, Sport und Kultur zu sprechen, sofern sich bis dahin die Zahlen weiterhin positiv entwickeln.

 

Der BGV hat sich in den letzten Wochen zum wiederholten Male an das Bayerische Innen- und Gesundheitsministerium gewandt, um klarzustellen, dass das Golfspiel kein Infektionstreiber ist und auch im Falle von Mutationen in Regionen durch die großen Abstände keine Gefahr darstellt.

 

Das Innenministerium, allen voran der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat die Argumentation des BGV bereits in der Kommunikation aufgegriffen und gegenüber der Golfzeitung Grünland mit den Worten bekräftigt "Golfen gehört für mich zu den Sportarten, die sich für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb nach dem Lockdown eignen. Golfanlagen bieten durch ihre Weitläufigkeit günstige Rahmenbedingungen, um den Infektionsschutz einzuhalten."

 

Auch das Bayerische Gesundheitsministerium hat gegenüber dem BGV in einem Schreiben vom 15.2.2021 bestätigt, "dass im Falle weiterhin sinkender Infektionszahlen die Wiederzulassung des Trainings- und Spielbetriebs auf Sportstätten unter freiem Himmel für die Staatsregierung hohe Priorität haben wird."

 

 

 

Liebe Mitglieder,                                        05.02.2021
 
es versteht sich eigentlich von selbst, dass in schwierigen Zeiten die verschiedenen Gruppen solidarisch miteinander umgehen und auch die Golfer sind dazu bereit.
 Dazu bedarf es allerdings einheitlicher Regeln für alle, die in keiner Weise irgendwo zu sehen sind. Wir dürfen zwar nicht Golf spielen, aber als Schnee lag konnten auf unserer Anlage, die für uns gesperrt ist, die Langläufer ohne jede Beschränkung ihrem Vergnügen nachgehen.
Der Parkplatz hätte voll sein können wie bei normalem Golfbetrieb. In den offiziellen Begründungen für die Schließung der Golfanlagen gilt gerade der Weg vom Parkplatz zum Abschlag als größtes Risiko für Golfer. Für Langläufer gilt dies wohl nicht. Wir betreiben einen Sport, der gesundheitsfördernd ist und bei dem der Abstand nie unter 1,5m ist, da es ansonsten gefährlich wird.

Allerdings sind wir auch nur eine Randerscheinung und werden wohl in der Diskussion nicht vorkommen. Wir alle können aber dazu beitragen, dass sich die Sachlage für uns ändert. Möglichkeit Nummer 1 ist die Teilnahme an einer Petition zur Öffnung der Golfanlagen. Leider haben sich bisher nur ca. 3.750 Golfer daran beteiligt. Nehmen Sie daran teil und helfen Sie mit, baldmöglichst wieder Golfen zu können.
Der Link dazu ist: www.openpetition.de/petition/online/golfplaetze-in-bayern-wieder-zur-nutzung-des-individualsports-golf-oeffnen

Nummer zwei der Möglichkeiten ist ein direkter Brief an Ihren Landtagsabgeordneten. Etwas worum ich Sie ausdrücklich bitte. Noch mehr als eine Petition hilft es das Anliegen direkt dorthin zu bringen, wo es entschieden wird.
Die direkt gewählten Abgeordneten in unserem Umkreis sind:
Michaela Kaniber   kontakt@michaela-kaniber.de
Klaus Steiner      mdl@klaus-steiner.de
Gisela Sengl       gisela.sengl@gruene-fraktion-bayern.de

Die Kontaktadresse für alle Landtagsabgeordneten ist:
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München
 
Wenn Sie Ihrem Abgeordneten schreiben, können Sie diesen Brief mit den Fotos auch gerne anhängen.
 Die Situation wird im Übrigen noch weniger verständlich, wenn man berücksichtigt, dass man in unseren Nachbarbundesländern, Baden-Württemberg und Hessen, Golf spielen darf, in Bayern aber nicht und gerade diese Situation eher dies fördert, was vermieden werden soll, nämlich die Mobilität der Menschen, die ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen sollen. Von der wirtschaftlichen Benachteiligung ganz abgesehen.
 
Helfen Sie also mit, damit wir möglichst bald wieder in Bayern golfen können.  Vor allem aber bleiben Sie gesund.

P.S. Woanders treibt das Ganze auch seltsame Blüten. Im Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg) ist Golfspielen erlaubt. Allerdings wird ein Golfplatz als eine Sportstätte betrachtet, die immer nur von zwei Golfern gleichzeitig benutzt werden darf. D.h. auf 18 Loch dürfen sich nur zwei Golfer bewegen. Während gleichzeitig dort ein Tennisplatz eine
Sportanlage ist. Hat eine Tennisanlage zehn Plätze, dürfen – auf der wesentlich geringeren Fläche – zwanzig Spieler ihrem Sport nachgehen. Wie gesagt, Teltow-Fläming, nicht Schilda.

Schreiben von Dr. Werner Pröbstl
Quelle: Dr. Werner Pröbstl GC Starnberg

 

Liebe Mitglieder      25.01.21

folgende Nachricht hat uns letzte Woche erreicht:

An alle BGV-Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mutation des Covid-19 Erregers hat die Bund-Länder-Vertreter am 19. Januar veranlasst, den Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern. Da die Bayerische Staatsregierung zum derzeitigen Zeitpunkt zu keinen Lockerungen bereit ist, bedeutet das auch, dass der Betrieb der Golfanlage und die Nutzung für das Golfspiel bis einschließlich 14. Februar untersagt ist.
Der von uns unterstützte Antrag, die Verordnung für ungültig zu erklären, wurde abgelehnt. Die Anträge, der Beschluss und eine Stellungnahme des Anwalts werden wir ab heute Nachmittag auf unserer Homepage veröffentlichen. Das Ergebnis ist umso bedauerlicher, als derzeit wegen der Schneelage, die Anlegung von Langlaufloipen und deren Nutzung auf zahlreichen Golfanlagen zulässig, bei Wegfall des Schnees aber die Ausübung des Golfsports untersagt ist. Wieso beim Langlaufen die Gefahr der Verbreitung des Coronavirus nicht, aber beim Golfspiel gefährlich ist, bleibt wohl ein Geheimnis bayerischer Politik. Denn in anderen Bundesländern mit wenigen Ausnahmen sind die Golfplätze nicht gesperrt. In Baden-Württemberg hat man das elegant so geregelt, dass die Ausübung des Individualsports auf weitläufigen Sportanlagen zulässig bleibt.
Gegen den Beschluss des VGH wäre nur noch eine Verfassungsbeschwerde möglich. Wir prüfen das, aber auch die Abwägung der damit verbundenen Kosten. Gleichzeitig gehen wir nach wie vor auf die Politik zu, um auch hier den Weg zu einer Öffnung der Golfplätze zu ebnen.

Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße
Heidrun Klump
-Geschäftsführerin/Sportdirektorin- 

 

Liebe Mitglieder,        02.12.20
soeben erreicht uns sehr überraschend die Nachricht, dass wir aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung - siehe unten - den Golfplatz ab sofort bis vorauss. 20 Dezember leider wieder schließen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

An alle BGV-Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem nunmehr sich das Innenministerium auf wiederholte Nachfrage der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen hat, liegt eine einheitliche Interpretation der beteiligten Ministerien vor, wonach ab 1.12.2020 (gültig bis 20. Dezember) auch der "Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt ist". Um möglichen Interpretationen vorzubeugen, verweisen wir auf die Formulierung in der Verordnung, die von "Sportplätzen und anderen Sportstätten" spricht. Golfanlagen dürfen nach der zitierten Auffassung für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden.
Wir kennen die Lehren aus dem ersten Lockdown und stehen daher erneut in engem Austausch und in Abstimmung mit anderen Sportfachverbänden, die diese einschränkende Verordnung ebenfalls für völlig unverhältnismäßig halten. Über weitere Maßnahmen bzw. Veränderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,                    25.11.2020

das Novemberwetter lädt nach wie vor zum Golfen ein. Der Andrang zum Golfen ist so groß wie in den besten Zeiten des Sommers. Durch die Begrenzung des Tageslicht und der Temperatur (Frost am Vormittag) und der Invektionsschutzverordnung ( 2er Flight), kommt nur eine sehr begrenzte Zahl an Spielern zum Golf

Aus Solidarität und Rücksichtnahme auf alle haben wir uns entschlossen nur noch 9-Loch Runden zuzulassen.

Ab Samstag den 28.11.2020 werden wir das umsetzen.
Das bringt erhebliche Vorteile in der Kapazität wir gehen von einem Plus von 35 – 40 % aus.
Im Detail bedeutet das, dass man für  Tee1 wie bisher online buchen kann.  Die Zwischenflights müssen nach wie vor telefonisch gebucht werden. Startzeiten für Tee 10 können auch nur telefonisch vergeben werden. Da die Bahnen 10-18 mehr im Schatten liegen wird es erst ab ca. 11.00 Uhr (je nach Nachtfrost) möglich sein an T10 zu starten. Auch hier werden wir mit Zwischenflights arbeiten.
Sollten widererwartend  wenig Spieler auf der Anlage sein, können in Rücksprache mit dem Marschall oder dem Sekretariat auch 18 Loch gespielt werden. Dies kann aber nur tagesaktuell entschieden werden.
Wir hoffen, dass Sie auch unserer Ansicht sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis und versichern Ihnen dass wir stets versuchen das Beste für alle umzusetzen.Sollten Sie eine Auskunft benötigen, stehen wir Ihnen täglich zwischen 09:00 - 15:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.

Liebe Mitglieder und Gäste,                                                                           19.11.20um auf das Wetter ( Niederschläge, Nachtfrost etc.) flexibler reagieren zu können verkürzen wir die Buchbarkeit der Startzeiten auf 3 Tage im Voraus. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Liebe Mitglieder, 
da die Startzeiten rasch vergeben sind, haben wir das Startintervall manuell verkürzt.
Alle Mitglieder die noch Golf spielen wollen, können ab 9.00 - 15.00 Uhr anrufen und wir werden versuchen, so viele wie sinnvoll möglich sind, noch mit einer Startmöglichkeit zu versorgen. Bitte nur mit einer bestätigten Startzeit auf die Golfanlage kommen.
Ab sofort ist auch der Rest der Woche online buchbar. Je nach Witterung und Nachfrage werden wir kurzfristig reagieren.
Wir bitten um Verständis für diese Sondersituation.

Liebe Mitglieder,                           18.00 Uhr 31.10.2020
ab Montag dürfen wir unseren Golfplatz wieder öffnen.

Mit der achten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist es nun offiziell. Gemäß Paragraph 10 (1) und (3) der 8. BayIfSMV des Freistaats Bayern ist Individualsport und damit das

Golfspiel alleine oder zu zweit ab dem 2. November erlaubt. Zu dritt oder zu viert kann ab dem 2. November ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gespielt werden.

Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten stellen wir für die nächsten 4 Wochen auf 2er Flights um. Unsere Haus und Spielordnung haben wir angepasst. Wir bitte diese zu befolgen. Am Montag werden aller Voraussicht nach nur die Bahnen 1 – 9 zur Verfügung stehen da der Platz auf Grund der ergiebigen Niederschläge noch nass ist. Deshalb kann jeder nur 9 Loch buchen.

Liebe Mitglieder                           10.30 Uhr   31.10.2020
gestern am Abend hat uns noch eine positive Nachricht vom DGV erreicht. Nach aktuellem Sachstand dürfen wir unsere Golfanlage am Montag 02.11.2020 wieder öffnen. Die genauen Spielregeln kennen wir noch nicht. Wir gehen von 2er Flight‘s aus, keine Ansammlungen, keine Duschen etc..Das Buchungsportal werden wir erst öffnen wenn wir die genauen Fakten kennen. Das Sekretariat ist am Wochenende voraussichtlich nicht besetzt. Sollten wir Neuigkeiten erfahren geben wir diese sofort hier bekannt. Wir freuen uns auf Montag und wünschen ein schönes Wochenende.

 

Liebe Mitglieder,                                                   30.10.2020

folgende Meldung hat uns soeben vom Bayerischen Golfverband erreicht.

An alle BGV-Mitglieder
- Präsident/in
- Geschäftsführer/in
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung hat die Beschlüsse der Bund-Länder Konferenz eins zu eins umgesetzt und wird seine Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (stmgp.bayern.de) um diese Beschlüsse ergänzen. Ziel dieser Beschlüsse ist, die Kontakte auf die Dauer eines Monats auf das Notwendigste zu beschränken. In den Beschlüssen heißt es u.a.:
„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, ...“
Der BGV geht im Einvernehmen mit dem DGV davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Danach ist das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.
Um möglichst Menschenansammlungen und Kontakte zu vermeiden, kann, wenn es organisatorisch zuverlässig möglich ist, dass jeweils unter den gleichen Bedingungen, also höchstens zwei Personen oder Personen des eigenen Hausstandes die Driving Range gleichzeitig nutzen, auch der Betrieb auf der Driving Range aufrechterhalten werden, ansonsten ist diese zu schließen. Was den Golfunterricht betrifft, bitten wir die Hinweise der PGA of Germany zu beachten unter www.pga.de.
Zu den Greenfee-Regelungen kann erst eine Aussage getroffen werden, sobald die Definition eines "überregionalen tagestouristischen Ausflugs" vom Innenministerium kommuniziert worden ist.
Über die Schließung der Clubheime und Rezeptionen kann zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls noch keine Aussage getätigt werden. Wir bitten Sie daher die Startzeitenvergabe derzeit online oder telefonisch zu erledigen.
Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Pro Shops, die der Bestimmung zum "Einzelhandel" zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet.
Im Übrigen gilt das vom DGV in Zusammenarbeit mit den Landesgolfverbänden beschlossene Hygienekonzept (Startzeiten, Abstand, kurze Anreise, schnelles Verlassen des Golfplatzes, Sonderregeln bezüglich Fahnenstange, und Bunker). Carts sind wohl in den meisten Fällen ohnehin wegen der Bodenverhältnisse nicht mehr zulässig. Das Clubhaus bleibt geschlossen, ebenso die Umkleideräume. Toiletten  auf dem Golfplatz dürfen nur unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln betrieben werden (Reinigung, Infektionsmittel).
Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 2. November 2020, also ab dem kommenden Montag, wirksam.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder rechtzeitig und sorgen Sie für die Umsetzung der Verordnung auf Ihrer Golfanlage. Sollten sich weitere Einschränkungen oder Erweiterungen ergeben, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Liebe Mitglieder,                                                   29.10.2020

wir haben immer noch keine offizielle  Antwort vom Landratsamt auf unsere Anfrage zur Ausnahmegenehmigung unseren Golfplatz wieder öffnen zu dürfen. Lt. telefonischer Anfrage wir dieser aber voraussichtlich nicht genehmigt.

Gestern gab es eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin auf die der DGV extrem schnell reagiert hat. >>Folgende Mitteilung wurde an alle Golfclubs übersendet.<<


Greenfeevereinbarung mit GC Klessheim für die Zeit der Unterbrechung 50% auf das 18-Loch-Greenfee

Lockdown Landkreis Berchtesgadener Land.                                                                            20.10.2lt. telefonischer Auskunft vom Kreisverwaltungsreferat muß der Golfplatz heute 20.10.20 ab 14.00 Uhr geräumt sein. Voraussichtlich bis 2. November 24.00 Uhr. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, dass Sport im Freien zwar erlaubt ist, aber nicht auf Sportstätten (Golf, Tennis, Fußball etc.)Wir informieren Sie, sowie wir weitere Informationen erhalten und bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.

Liebe Mitglieder,                                                 07.05.2020

mit der Wiedereröffnung nach der Covid-Sperre im Frühjahr haben Bund und Länder allgemeine Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte formuliert.
Ausgehend davon haben die Golfverbände „Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen“ entwickelt.
Wir haben in diesem Zusammenhang eine vorrübergehende Haus und Platzordnung erstellt, die Sie unter folgendem Link einsehen können.
https://www.gcbgl.de/fileadmin/files/Haus-__Spielordnung_Corona2020.pdf
Bitte unbedingt lesen, denn hier sind sämtliche Auflagen eingearbeitet die wir erfüllen müssen. Eine strikte Einhaltung ist zwingend erforderlich um den weiteren Betrieb der Anlage nicht zu gefährden. Es werden von behördlicher Seite sicher Kontrollen durchgeführt, ob alles eingehalten wird. Außerdem gehen wir davon aus, dass der Andrang an den ersten Tagen und Wochen enorm sein wird. Deshalb haben wir das Buchungssystem vorrübergehend umgestellt und ist ab sofort Online. Buchung von 4er Flights ist möglich.Wir bitten um Ihr Verständnis aber wir möchten, dass alle möglichst schnell in Genuss von Golf kommen, wir hoffen, das ist in Ihrem Sinn.Nach der Anfangsphase werden die Buchungsregeln wieder entschärft. Was kommt, es wird dann möglich sein nur 9-Loch von Tee 1 auch Online zu buchen, das heißt, ich muss mich beim Startzeitbuchen entscheiden spiele ich 9 oder 18 Loch.

Wichtig auch für Sie - DSVG: Die neue Datenschutzverordnung sollte lückenlos eingehalten werden, daher bitten wir Sie alle, auch wenn dies z.T. bereits geschehen ist, Ihr Einverständnis abzugeben. Im Sekretariat oder am besten gleich ONLINE  >
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder an Christian Rau.